RECHTLICHES / STAND 14.09.2026
B2B-Nutzungsbedingungen
B2B-Vertragsentwurf. Maßgeblich für eine Buchung ist das individuell vereinbarte Angebot einschließlich der dort bestätigten Leistungs- und Vertragsbedingungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Anbieter ist EUROPE SOFTWARE PARTNER AND PAYMENT SOLUTIONS OÜ, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estonia. Leistungen werden ausschließlich Unternehmen, beruflich Selbständigen und Organisationen angeboten. Eine Anfrage über diese Website ist noch keine Buchung. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme eines konkreten Angebots zustande.
2. Leistungsumfang
Gegenstand sind virtuelle Trainingsumgebungen mit den im Angebot vereinbarten Ressourcen, Tools und Services. Individuelle Images, LMS-Anbindungen und White-Label-Schulungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet. Umfang, Wartungsfenster, Support und gegebenenfalls Verfügbarkeitsvereinbarungen werden im Angebot festgelegt.
3. Preise, Laufzeit und Abrechnung
Workspace: 24 €, AI Lab: 39 €, Performance Lab: 59 € pro aktivem Teilnehmer und Monat, jeweils netto zuzüglich gegebenenfalls gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Trainerplatz ist kostenlos. AI-Providerkosten sind zusätzlich nach tatsächlichem Verbrauch zu tragen oder über eigene API-Zugänge abzurechnen. Buchungszeitraum, Kündigung, Teilmonate und Zahlungsfristen werden vor Vertragsabschluss im Angebot festgelegt. Es wird durch diese Website keine automatische Verlängerung vereinbart.
4. Kostenlose Demo
Einmalig pro Organisation oder Kunde können zwei Teilnehmerplätze und ein Trainerplatz 30 Tage ohne Plattform- und Setupgebühr erprobt werden. Die Einrichtung erfolgt manuell. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich. AI-Providerverbrauch kann separat anfallen; dies wird vor Nutzung abgestimmt. Die Demo geht ohne ausdrückliche Buchung nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Fair Use bedeutet Nutzung für eigene Schulungsübungen, kein Weiterverkauf, kein Mining und keine missbräuchliche Belastung.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde schützt Zugangsdaten, beschränkt Zugriffe auf berechtigte Personen und informiert Teilnehmer über Trainerzugriffe. Er nutzt nur Inhalte und Software, für die die erforderlichen Rechte bestehen. Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf fremde Systeme, Spam, Schadsoftware außerhalb ausdrücklich vereinbarter isolierter Übungen und die Umgehung von Budget- oder Ressourcenlimits.
6. AI-Zugänge und Drittanbieter
Externe Modelle unterliegen ihren jeweiligen Bedingungen und Verfügbarkeiten. Zugangsdaten werden zentral verwaltet. Kunden dürfen keine personenbezogenen oder vertraulichen Inhalte an externe Provider übermitteln, wenn die dafür nötige Grundlage fehlt. AI-Ausgaben sind fachlich zu prüfen. Drittanbieter-Abonnements und offizielle Partnerschaften sind nicht Bestandteil der Plattformgebühr.
7. Projekte, Reset und Aufbewahrung
Der persistente Projekt-Workspace bleibt während der aktiven Buchung erhalten. Ein Reset ersetzt die Systemumgebung; ungespeicherte Arbeit und Daten außerhalb des vereinbarten Projektbereichs können verloren gehen. Nach Kursende werden Projekte 30 Tage kostenlos aufbewahrt. Ohne rechtzeitig gebuchte Archivierung erfolgt anschließend die automatische Löschung. Archivierung kostet 2,90 € netto pro Teilnehmer und Monat. Der Kunde exportiert benötigte Daten rechtzeitig.
8. Datenschutz und Sicherheit
Vor der Verarbeitung personenbezogener Teilnehmerdaten werden Rollen, Weisungen und gegebenenfalls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt. Der Kunde informiert über berechtigte Trainerzugriffe. Providerwahl und Datenübermittlungen an externe AI-Dienste werden gesondert abgestimmt. Backups ersetzen nicht die abgestimmte Export- und Aufbewahrungsplanung.
9. Störungen und Missbrauch
Störungen sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Bei konkretem Missbrauch können betroffene Zugänge im erforderlichen Umfang vorübergehend eingeschränkt werden. Der Kunde wird soweit möglich informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Weitere Regelungen zu Mängeln, Haftung und Leistungsausfällen sind vor Vertragsschluss schriftlich zu vereinbaren; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. White-Label-Module
Dozenteneinsatz, Curriculum, Nutzungsrechte an Unterlagen, Termine und technische Durchführung werden individuell vereinbart. Die förder- und zulassungsrechtliche Einbettung verbleibt beim Bildungsträger. Eine AZAV-Zertifizierung oder automatische Förderfähigkeit wird nicht zugesagt.